Die Länder sind nach dem Asylgesetz des Bundes (§ 44 AsylG) gesetzlich verpflichtet, Asylsuchende unterzubringen und die dazu erforderlichen Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Wie viele Asylsuchende Baden-Württemberg aufnehmen muss, wird nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ errechnet. Danach ist das Bundesland Baden-Württemberg verpflichtet, ca. 13 Prozent der nach Deutschland kommenden Asylsuchenden aufzunehmen. Zum Vergleich: Die Aufnahmequote Nordrhein-Westfalens beträgt rund 21,1 Prozent, die Bayerns 15,6 Prozent.
Quelle: Justiz-bw.de